Auslandsaufenthalt

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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, vorübergehende
Auslandaufenthalte sind mitversichert.


Für Tarif A:
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes von bis zu zwei Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.


Für Tarif B:
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen bis zu 12 Monate - soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
 

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e-mail: info@hundeversicherung-im-preisvergleich.de