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Was sind Vermögensschäden?
Bei Vermögensschäden unterscheidet man in:
Vermögensfolgeschäden als Folge von Personen und Sachschäden
Reine Vermögensschäden, die sich weder auf
Personenschäden noch auf Sachschäden zurückführen lassen.
Vermögensfolgeschäden sind in der Regel im Zusammenhang mit Personen- und Sachschäden immer mitversichert. Für reine Vermögensschäden muss jedoch
pauschal oder extra immer eine Deckungssumme ausgewiesen sein.
Beispiel Vermögensschaden: Sie sind als Fußgänger schuldhaft in einen Unfall mit einem Geschäftsmann verwickelt, der daraufhin
seinen Flug verpasst. Folgekosten wie z. B. die Umbuchungsgebühren aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn sind Vermögensschäden.
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